Hausverbot für Weick bei Waldhof

„Sehr geehrter Herr Weick,
uns liegen Informationen vor, dass sie im April 2015 vom Amtsgericht Worms wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt wurden.
Der Sportverein Waldhof Mannheim 07 e.V. versteht sich als Verein, bei dem sich Menschen jeder Herkunft, sozialen Stellung, Religion sowie Weltanschauung willkommen und wohl fühlen sollen.
Zu dieser Vereinsphilosophie passt es nicht, wenn sich bei uns Zuschauer aufhalten, die nachweislich gegen andere Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe gehetzt haben.
Deshalb erteilen wir Ihnen ein örtliches Hausverbot bis zum 30.06.2016 für die Spielstätten des SV Waldhof Mannheim 07 e.V.“

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